Beschlussvorschlag: |
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Die Gemeindevertretung beschließt: §5 „3. Die Wertgrenze, ab der
überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen
Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 100.000 € festgesetzt.“ wie folgt zu ändern: „3. Die Wertgrenze, ab der
überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen
Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 20.000 € festgesetzt.“ |