Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

§5

 

„3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen

und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen,

wird auf 100.000 € festgesetzt.“

 

wie folgt zu ändern:

 

„3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen

und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen,

wird auf 20.000 € festgesetzt.“