Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

§5

 

„4. Die Wertgrenze, ab der eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen ist, werden

bei:

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 100.000 € und

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder

Einzelauszahlungen auf 300.000 € festgesetzt.“

 

wie folgt zu ändern:

 

„4. Die Wertgrenze, ab der eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen ist, werden

bei:

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 50.000 € und

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder

Einzelauszahlungen auf 50.000 € festgesetzt.“