Beschlussvorschlag: |
Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt: 1. die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Einwendungen und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans
"Lindenallee 4" gemäß der beigefügten Unterlage (Anlage 01, Stand Oktober
2016) abzuwägen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger und die Träger
öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis
in Kenntnis zu setzen. 2. gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den
Bebauungsplan "Lindenallee 4" bestehend aus der Planzeichnung (Teil
A, Stand Oktober 2016, Anlage 02) und den textlichen Festsetzungen (Teil B,
Stand Oktober 2016, Anlage 02) als Satzung. Die Begründung (Stand Oktober
2016, Anlage 03) wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich
bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung
während der Sprechzeiten der Verwaltung eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann. |