Beschlussvorschlag: |
Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt: 1. die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Einwendungen und Anregungen zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans
"Obere Bergstraße" gemäß der beigefügten Unterlage (Anlage 01,
Stand 10.2016) abzuwägen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger und die
Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom
Ergebnis in Kenntnis zu setzen. 2. gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die 5. Änderung des Bebauungsplans "Obere
Bergstraße" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Stand Oktober 2016,
Anlage 02) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Stand Oktober 2016,
Anlage 02) als Satzung. Die Begründung (Stand Oktober 2016, Anlage 03) wird
gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung zu beantragen. Die
Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch
anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten der Verwaltung
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |