Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt:

1. die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Einwendungen und Anregungen zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans "Obere Bergstraße" gemäß der beigefügten Unterlage (Anlage 01, Stand 10.2016) abzuwägen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger und die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

2. gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die 5. Änderung des Bebauungsplans "Obere Bergstraße" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Stand Oktober 2016, Anlage 02) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Stand Oktober 2016, Anlage 02) als Satzung. Die Begründung (Stand Oktober 2016, Anlage 03) wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten der Verwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.