Beschlussvorschlag: |
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Die Gemeindevertretung beschließt die nachfolgende 1. Änderung der
Richtlinie der Gemeinde Hoppegarten zur Förderung von Vereinen in den Bereichen
Jugend, Soziales, Kultur und Sport (Vereinsförderrichtlinie): Punkt 4 wird wie folgt neu gefasst: Entscheidungsträger ist die Gemeindeverwaltung, die im Rahmen der
beschlossenen Haushaltssatzung die Anträge bewilligt. Die maximale Förderhöhe pro
Verein beträgt jährlich 5.000 € bzw. 15% der für die Vereinsförderung zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel (Kostenstelle: 2840010 – ggf. durch
Verwaltung korrigieren), je nach dem, was zuerst eintritt. Die Gemeindevertretung beschließt über die Höhe der Budgets für die
Förderbereiche gem. Punkt 3. durch die Haushaltsplanung und -verabschiedung. Unter der Voraussetzung von zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln
entscheidet der Hauptausschuss der Gemeinde Hoppegarten über Förderanträge zu
Einzelmaßnahmen und über Förderanträge von Vereinen, die mit ihrer
Gesamtjahreszuwendung (aus mehreren Einzelanträgen) die vorgenannten Grenzen
übersteigen, unter Berücksichtigung der Regelungen der Förderrichtlinie. |