Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die nachfolgende 1. Änderung der Richtlinie

der Gemeinde Hoppegarten zur Förderung von Vereinen in den Bereichen Jugend, Soziales, Kultur und Sport (Vereinsförderrichtlinie):

 

Punkt 4 wird wie folgt neu gefasst:

 

Entscheidungsträger ist die Gemeindeverwaltung, die im Rahmen der beschlossenen

Haushaltssatzung die Anträge bewilligt. Die maximale Förderhöhe pro Verein beträgt jährlich 5.000 € bzw. 15% der für die Vereinsförderung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (Kostenstelle: 2840010 – ggf. durch Verwaltung korrigieren), je nach dem, was zuerst eintritt.

 

Die Gemeindevertretung beschließt über die Höhe der Budgets für die Förderbereiche gem. Punkt 3. durch die Haushaltsplanung und -verabschiedung.

 

Unter der Voraussetzung von zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln entscheidet der Hauptausschuss der Gemeinde Hoppegarten über Förderanträge zu Einzelmaßnahmen und über Förderanträge von Vereinen, die mit ihrer Gesamtjahreszuwendung (aus mehreren Einzelanträgen) die vorgenannten Grenzen übersteigen, unter Berücksichtigung der Regelungen der Förderrichtlinie.