Nachtrag: 29.03.2017

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der SC Dynamo bekommt aus verschiedenen Bereichen des Haushaltes Zuschüsse und Haushaltsmittel. Der Hauptausschuss beschließt die ausnahmslose Sperrung aller Haushaltsmittel für den SC Dynamo Hoppegarten mit sofortiger Wirkung, soweit diese nicht aufgrund einer gesetzlichen oder bereits bestehenden vertraglichen Verpflichtung im Haushalt eingestellt sind. Neue vertragliche Verpflichtungen dürfen nicht eingegangen werden, freiwillige Ausgaben nicht geleistet werden.

Der Bürgermeister hat dem Hauptausschuss alle bestehenden Zahlungsverpflichtungen unverzüglich, spätestens bis zur kommenden Sitzung mitzuteilen.

Die Aufhebung des Sperrvermerkes setzt voraus, dass der Verein SC Dynamo Hoppegarten die Verwendung aller Zuwendungsmittel der Gemeinde Hoppegarten der Jahre 2014, 2015 und 2016 lückenlos nachweist. Hierzu ist die Vorlage aller Verwendungsnachweise inklusive 100% der jeweils dazugehörigen Belege (auch gemäß den Förderrichtlinien) unabdingbar. Darüber hinaus hat der Verein seine aktuelle Gesamtfinanzanlage, ebenso die der Vorjahre (2014, 2015 und 2016) anhand von nachweislich aussagekräftigen Unterlagen aufzuzeigen. Unentbehrlich sind hierbei die Steuerbescheide der angegebenen Jahre, ein aktueller Gemeinnützigkeitsnachweis, eine aktuelle Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Mitgliedernachweise und Berechnungen/Berechnungsmodelle der Mitgliedsbeitragsstruktur, ebenso die Darlegung weiterer Refinanzierungsmodelle und –möglichkeiten, derer sich der Verein derzeit bedient, unter Berücksichtigung aller Bereiche, die finanzielle Auswirkung auf den Verein haben, wie z. B. Rehasport (Refinanzierung Krankenkasse), Vermietung etc..

Ferner erhält der Bürgermeister den Auftrag, bei Nichteinreichung der vorgenannten Unterlagen bis zum 30.4.2017, eine marktübliche Pacht für die gemeindeeigene Sporthalle zu ermitteln und rückwirkend beizutreiben. Das Nähere hierzu regelt der mit dem Verein abgeschlossene Pachtvertrag.

Ausgereichte Zuwendungsmittel, für die ein Verwendungsnachweis säumig ist bzw. für die kein vollständiger Verwendungsnachweis vorliegt, sind anteilmäßig bzw. insgesamt zurückzufordern. Über ausstehende bzw. unvollständige Verwendungsnachweise ist der Hauptausschuss unverzüglich, spätestens bis zur kommenden Sitzung zu informieren.