Nachtrag: 29.03.2017
Sitzung: 28.03.2017 Hauptausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN 098/2017/14-19
Beschlussvorschlag: |
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Der
SC Dynamo bekommt aus verschiedenen Bereichen des Haushaltes Zuschüsse und
Haushaltsmittel. Der Hauptausschuss beschließt die ausnahmslose Sperrung aller
Haushaltsmittel für den SC Dynamo Hoppegarten mit sofortiger Wirkung, soweit
diese nicht aufgrund einer gesetzlichen oder bereits bestehenden vertraglichen
Verpflichtung im Haushalt eingestellt sind. Neue vertragliche Verpflichtungen
dürfen nicht eingegangen werden, freiwillige Ausgaben nicht geleistet werden.
Der
Bürgermeister hat dem Hauptausschuss alle bestehenden Zahlungsverpflichtungen
unverzüglich, spätestens bis zur kommenden Sitzung mitzuteilen.
Die
Aufhebung des Sperrvermerkes setzt voraus, dass der Verein SC Dynamo
Hoppegarten die Verwendung aller Zuwendungsmittel der Gemeinde Hoppegarten der
Jahre 2014, 2015 und 2016 lückenlos nachweist. Hierzu ist die Vorlage aller
Verwendungsnachweise inklusive 100% der jeweils dazugehörigen Belege (auch
gemäß den Förderrichtlinien) unabdingbar. Darüber hinaus hat der Verein seine
aktuelle Gesamtfinanzanlage, ebenso die der Vorjahre (2014, 2015 und 2016)
anhand von nachweislich aussagekräftigen Unterlagen aufzuzeigen. Unentbehrlich
sind hierbei die Steuerbescheide der angegebenen Jahre, ein aktueller
Gemeinnützigkeitsnachweis, eine aktuelle Einnahmen-Ausgaben-Rechnung,
Mitgliedernachweise und Berechnungen/Berechnungsmodelle der
Mitgliedsbeitragsstruktur, ebenso die Darlegung weiterer Refinanzierungsmodelle
und –möglichkeiten, derer sich der Verein derzeit bedient, unter
Berücksichtigung aller Bereiche, die finanzielle Auswirkung auf den Verein
haben, wie z. B. Rehasport (Refinanzierung Krankenkasse), Vermietung etc..
Ferner
erhält der Bürgermeister den Auftrag, bei Nichteinreichung der vorgenannten
Unterlagen bis zum 30.4.2017, eine marktübliche Pacht für die gemeindeeigene
Sporthalle zu ermitteln und rückwirkend beizutreiben. Das Nähere hierzu regelt
der mit dem Verein abgeschlossene Pachtvertrag.
Ausgereichte
Zuwendungsmittel, für die ein Verwendungsnachweis säumig ist bzw. für die kein
vollständiger Verwendungsnachweis vorliegt, sind anteilmäßig bzw. insgesamt
zurückzufordern. Über ausstehende bzw. unvollständige Verwendungsnachweise ist
der Hauptausschuss unverzüglich, spätestens bis zur kommenden Sitzung zu
informieren.