Beschlussvorschlag: |
|
Der
SC Dynamo bekommt aus verschiedenen Bereichen des Haushaltes Zuschüsse und
Haushaltsmittel. Der Hauptausschuss beschließt die ausnahmslose Sperrung
aller Haushaltsmittel für den SC Dynamo Hoppegarten mit sofortiger Wirkung,
soweit diese nicht aufgrund einer gesetzlichen oder bereits bestehenden
vertraglichen Verpflichtung im Haushalt eingestellt sind. Neue vertragliche
Verpflichtungen dürfen nicht eingegangen werden, freiwillige Ausgaben nicht
geleistet werden. Der
Bürgermeister hat dem Hauptausschuss alle bestehenden Zahlungsverpflichtungen
unverzüglich, spätestens bis zur kommenden Sitzung mitzuteilen. Die
Aufhebung des Sperrvermerkes setzt voraus, dass der Verein SC Dynamo
Hoppegarten die Verwendung aller Zuwendungsmittel der Gemeinde Hoppegarten der
Jahre 2014, 2015 und 2016 lückenlos nachweist. Hierzu ist die Vorlage aller
Verwendungsnachweise inklusive 100% der jeweils dazugehörigen Belege (auch
gemäß den Förderrichtlinien) unabdingbar. Darüber hinaus hat der Verein seine
aktuelle Gesamtfinanzanlage, ebenso die der Vorjahre (2014, 2015 und 2016)
anhand von nachweislich aussagekräftigen Unterlagen aufzuzeigen.
Unentbehrlich sind hierbei die Steuerbescheide der angegebenen Jahre, ein
aktueller Gemeinnützigkeitsnachweis, eine aktuelle Einnahmen-Ausgaben-Rechnung,
Mitgliedernachweise und Berechnun-gen/Berechnungsmodelle der
Mitgliedsbeitragsstruktur, ebenso die Darlegung weiterer
Refinanzierungsmodelle und –möglichkeiten, derer sich der Verein derzeit
bedient, unter Berücksichtigung aller Bereiche, die finanzielle Auswirkung
auf den Verein haben, wie z. B. Rehasport (Refinanzierung Krankenkasse),
Vermietung etc.. Ferner
erhält der Bürgermeister den Auftrag, bei Nichteinreichung von säumigen, aber
im Pachtvertrag vom 23.02.1998 geforderten
Unterlagen (entsprechend Nr. 5 Ergän-zungsvereinbarung vom 26.05.2008) bis zum 31.05.2017, eine marktübliche Pacht für den Pachtgegenstand
zu ermitteln und rückwirkend beizutreiben. Ausgereichte
Zuwendungsmittel, für die ein Verwendungsnachweis säumig ist bzw. für die kein
vollständiger Verwendungsnachweis vorliegt, sind anteilmäßig bzw. insgesamt
zurückzufordern. Über ausstehende bzw. unvollständige Verwendungsnachweise
ist der Hauptausschuss unverzüglich, spätestens bis zur kommenden Sitzung zu
informieren. |