Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der SC Dynamo Hoppegarten e.V. (im Folgenden auch Verein genannt) bekommt aus verschiedenen Bereichen des Haushaltes Zuschüsse und Haushaltsmittel. Der Hauptausschuss beschließt die ausnahmslose Sperrung aller Haushaltsmittel für den Verein mit sofortiger Wirkung, soweit diese nicht aufgrund einer gesetzlichen oder bereits bestehenden vertraglichen Verpflichtung im Haushalt eingestellt sind. Neue vertragliche Verpflichtungen dürfen nicht eingegangen werden, freiwillige Ausgaben nicht geleistet werden.

Der Bürgermeister hat dem Hauptausschuss alle bestehenden Zahlungsverpflichtungen unverzüglich, spätestens bis zur kommenden Sitzung mitzuteilen.

 

Die Aufhebung des Sperrvermerkes setzt voraus, dass der Verein die Verwendung aller Zuwendungsmittel der Gemeinde Hoppegarten der Jahre 2014, 2015 und 2016 lückenlos nachweist. Hierzu ist die Vorlage aller Verwendungsnachweise inklusive 100% der jeweils dazugehörigen Belege (gemäß den jeweiligen Förderrichtlinien) unabdingbar. Darüber hinaus hat der Verein gegenüber der Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung seine aktuelle Gesamtfinanzlage, ebenso die der Vorjahre (2014, 2015 und 2016) anhand von nachweislich aussagekräftigen Unterlagen aufzuzeigen. Unentbehrlich sind hierbei die Steuerbescheide der angegebenen Jahre (alternativ: geprüfte Jahresabschlüsse), ein aktuell gültiger Gemeinnützigkeitsnachweis, eine aktuelle Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für 2016, Mitgliedernachweise und Berechnungen/Berechnungsmodelle der Mitgliedsbeitragsstruktur, ebenso die Darlegung weiterer Refinanzierungsmodelle und -möglichkeiten, derer sich der Verein derzeit bedient, unter Berücksichtigung aller Bereiche, die finanzielle Auswirkung auf den Verein haben, wie z. B. Rehasport (Refinanzierung Krankenkasse), Vermietung etc..

 

Ferner erhält der Bürgermeister den Auftrag, bis zum 30. Juni 2017 die laut Pachtvertrag zwischen dem Verein und der Gemeinde über die Nutzung der Sporthalle durch den Verein für die weitere kostenfreie Nutzung erforderlichen Unterlagen vom Verein bzw. den Nachweis der Beantragung der Ausstellung eines neuen Freistellungsbescheids gem. §§ 51ff. AO (Gemeinnützigkeit) abzufordern. Bei fruchtlosem Verstreichen dieser Frist bzw. einer angemessenen Nachfrist ist eine marktübliche Pacht für die gemeindeeigene Sporthalle zu ermitteln und (auch rückwirkend) beizutreiben. Das Nähere hierzu regelt der mit dem Verein abgeschlossene Pachtvertrag.

 

Ausgereichte Zuwendungsmittel, für die ein Verwendungsnachweis säumig ist bzw. für die kein vollständiger Verwendungsnachweis gemäß den jeweiligen Förderrichtlinien trotz Fristsetzung vorliegt, sind anteilmäßig bzw. insgesamt zurückzufordern. Über ausstehende bzw. unvollständige Verwendungsnachweise ist der Hauptausschuss unverzüglich, spätestens bis zur kommenden Sitzung zu informieren.