Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt:

 

1. die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Einwendungen und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans „Schulcampus Siedlungserweiterung Hönow - Teilbereich Baufeld 14.2“ gemäß  der beigefügten Unterlage (Anlage  01) abzuwägen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger und die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

2. gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Schulcampus Siedlungserweiterung Hönow - Teilbereich Baufeld 14.2“, bestehend aus der  Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen (Stand August 2017, Anlage 02), als Satzung. Die Begründung (Stand August 2017, Anlage 03) wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.