Beschlussvorschlag: |
Die Gemeindevertretung
Hoppegarten beschließt: 1. die während der
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3
Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Einwendungen und Anregungen
zum Entwurf des Bebauungsplans „Schulcampus Siedlungserweiterung Hönow -
Teilbereich Baufeld 14.2“ gemäß der beigefügten
Unterlage (Anlage 01) abzuwägen. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Bürger und die Träger öffentlicher Belange,
die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis in Kenntnis zu
setzen. 2. gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den
Bebauungsplan „Schulcampus Siedlungserweiterung Hönow - Teilbereich Baufeld
14.2“, bestehend aus der Planzeichnung
mit textlichen Festsetzungen (Stand August 2017, Anlage 02), als Satzung. Die
Begründung (Stand August 2017, Anlage 03) wird gebilligt. Die Verwaltung wird
beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. |