Beschlussvorschlag: |
Die
Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt in Ergänzung zur DS 482/2004/08-14
den Grunderwerb von Grundstücken in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur
5, Flurstücke 176 und 178 (mit einer Gesamtgröße von 10.501 m²) sowie von Grundstücksteilflächen
aus den Grundstücken in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 7,
Flurstücke 521, 522, 525, 526, 527, 528, 529, 530, 531, 532, 533, 534, 535/1,
535/2, 536, 538, 539, 540, 541, 542, 543 und 544 (mit einer Gesamtfläche von
ca. 38.760 m²) von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zum
gutachterlich ermittelten Verkehrswert. Die
Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, die Vertragsverhandlungen zu führen und
zum Abschluss zu bringen. Die
Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, die für den Grunderwerb benötigten
Mittel in den Haushalt 2018 einzuplanen. |