Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt in Ergänzung zur DS 482/2004/08-14 den Grunderwerb von Grundstücken in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 5, Flurstücke 176 und 178 (mit einer Gesamtgröße von 10.501 m²) sowie von Grundstücksteilflächen aus den Grundstücken in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 7, Flurstücke 521, 522, 525, 526, 527, 528, 529, 530, 531, 532, 533, 534, 535/1, 535/2, 536, 538, 539, 540, 541, 542, 543 und 544 (mit einer Gesamtfläche von ca. 38.760 m²) von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert.

 

Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, die Vertragsverhandlungen zu führen und zum Abschluss zu bringen.

 

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, die für den Grunderwerb benötigten Mittel in den Haushalt 2018 einzuplanen.