Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt:

 

1. die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Einwendungen und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Hoppegartener Straße“ gemäß der beigefügten Unterlage (Anlage 01) abzuwägen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger und die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis in Kenntnis zu setzen. 

 

2. gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Sondergebiet Hoppegartener Straße“ bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen (Stand 20. September 2017, Anlage 02), als Satzung. Die Begründung (Stand 20. September 2017, Anlage 03) mit Anlagen (04 a-d) wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.