Beschlussvorschlag: |
Die Gemeindevertretung
Hoppegarten beschließt:
1. die während der Beteiligung
der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Einwendungen und Anregungen zum Entwurf des
Bebauungsplans „Sondergebiet Hoppegartener Straße“ gemäß der beigefügten
Unterlage (Anlage 01) abzuwägen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger und
die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom
Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
2. gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den
Bebauungsplan „Sondergebiet Hoppegartener Straße“ bestehend aus der Planzeichnung
mit textlichen Festsetzungen (Stand 20. September 2017, Anlage 02), als Satzung.
Die Begründung (Stand 20. September 2017, Anlage 03) mit Anlagen (04 a-d) wird
gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt
zu machen.