Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten stellt gemäß § 79 BbgKVerf fest, dass die Grundstücke in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 3, Flurstücke 1189, 1205, 1207, 1213, 1223, 1563 und 1564 für die Erfüllung gemeindlicher Aufgaben in absehbarer Zeit nicht notwendig sind.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die öffentliche Ausschreibung der Grundstücke zur Vergabe in Erbbaupacht bzw. zum Verkauf und beauftragt die Gemeindeverwaltung mit der Umsetzung.