Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hoppegarten beauftragt den Bürgermeister, den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnpark am Erpetal“ (Drucksache
326/2018/14-19), unter Beachtung folgender Parameter planerisch bearbeiten zu
lassen:
1. Wohneinheiten
Im gesamten Plangebiet sollen nicht mehr als 48 Wohneinheiten in
Einzel- oder Doppelhäusern errichtet werden. Ein mehrgeschossiger Wohnungsbau
mit aneinander gereihten Gebäuden ist auszuschließen.
2. Ortsbild
Insgesamt soll eine gelockerte Baustruktur in Anlehnung an die bereits
bebauten Bereiche im bestehenden Ortsteil Waldesruh geplant werden mit einer
Vielfalt an unterschiedlichen Gebäudetypen (eingeschossige Bungalows,
2-geschossige Gebäude, kleine Stadtvillen mit 2 Geschossen und einem schwach
geneigten Dach oder ähnliche Bauformen im heutigen Zeitgeist). Maximal sind
zwei Vollgeschosse möglich. Eine strenge Ordnung ist nicht gewollt, damit sich
die neue Siedlung harmonisch in die umgebende Landschaft und das Waldesruher
Ortsbild mit seinem Waldsiedlungscharakter integriert.
3. Bebauungsdichte
Es soll eine Grundflächenzahl festgesetzt werden, die 0,2 nicht
überschreitet. Die späteren Baugrundstücke sollen nicht kleiner als 800 qm
werden. An den Rändern zu den Grünflächen- und Waldflächen sollen die
Grundstücke eher größer sein, um einen Übergang zum Landschaftsschutzgebiet zu
bilden. Die gesamte für Wohnungsbau vorgesehene Grundstücksfläche, die später
parzelliert wird, soll max. 35.000 qm betragen.
Von der Geltungsbereichsfläche sollen ca. 20 % für Ausgleichsflächen,
Grünflächen und baumbestandene Straßen verbleiben, davon ca. 12.000 – 14.000 qm
als Sammelausgleichsfläche für den Ausgleich von Eingriffen aus anderen
B-Plänen oder von anderen Vorhaben wie Straßen u.ä.
Die Möglichkeit einer späteren Teilung der Grundstücke zum Zwecke
einer weiteren Bebauung (Wohngebäude in 2. Reihe) ist auszuschließen.
4. Bauablauf, Erschließung
Um den zu erwartenden Zuzug über mind. 3 Jahre zu verteilen (beginnend
frühestens 2020/21) soll die bauliche Entwicklung des Gebietes schrittweise
erfolgen.
Es ist zu prüfen, ob am
Knotenpunkt Köpenicker Straße /Heidemühler Weg ein kleiner Kreisverkehr
geschaffen werden kann, der zum einen den Ortseingang gestalten, zum anderen
zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Köpenicker Straße führen und letztlich
zur Regelung des Verkehrsflusses am Kreuzungspunkt beitragen könnte. Sofern
diese Maßnahme durchgeführt werden soll, ist eine Beteiligung des Investors an
dieser Maßnahme in den städtebaulichen Vertrag aufzunehmen.