Beschlussvorschlag: |
Die
Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans „Wohnpark am Erpetal“ für die Flurstücke 799/1, 1473 und 1535
der Flur 3, Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten. Die Kosten des Verfahrens
übernimmt gem. § 12 BauGB der Vorhabenträger. |