Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnpark am Erpetal“ für die Flurstücke 799/1, 1473 und 1535 der Flur 3, Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten. Die Kosten des Verfahrens übernimmt gem. § 12 BauGB der Vorhabenträger.