Beschlussvorschlag: |
Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt: 1. die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Einwendungen und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans
„Erweiterung Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort Lindenallee / Bahnhof
Hoppegarten“ gemäß der beigefügten Unterlage (Anlage 01) abzuwägen. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Bürger und die Träger öffentlicher Belange,
die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis in Kenntnis zu
setzen. |