Beschlussvorschlag: |
Die
Gemeindevertretung Hoppegarten ermächtigt den Hauptausschuss, ab sofort bis
zur konstituierenden Sitzung der bei den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 neu
gewählten Gemeindevertretung Vergabeentscheidungen gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 1 und
2 Hauptsatzung zu treffen, auch wenn diese gem. § 6 Abs. 1 Ziff. 1
Hauptsatzung der Gemeindevertretung vorbehalten sind. |