Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten stellt gemäß § 79 Abs. 1 BbgKVerf fest, dass das Grundstück in der Gemarkung Hönow, Flur 1, Flurstück 143 (1.167 m²) für die Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht notwendig ist.

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt den Verkauf des Grundstückes an die Antragsteller. Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung, einschließlich der Kosten des Verkehrswertgutachtens tragen die Käufer.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vertragsverhandlungen zu führen und den Kaufvertrag abzuschließen.

Die Gemeindevertretung erteilt eine Belastungsvollmacht zur Bestellung von Grundpfandrechten vor Eigentumsumschreibung maximal in Höhe des Kaufpreises.

Das Wohnrecht der Mieterin ist zu sichern.