Beschlussvorschlag: |
Die
Gemeindevertretung Hoppegarten stellt gemäß § 79 Abs. 1 BbgKVerf fest, dass
das Grundstück in der Gemarkung Hönow, Flur 1, Flurstück 143 (1.167 m²) für
die Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht notwendig ist. Die Gemeindevertretung
Hoppegarten beschließt den Verkauf des Grundstückes an die Antragsteller. Die
Kosten des Vertrages und seiner Durchführung, einschließlich der Kosten des
Verkehrswertgutachtens tragen die Käufer. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Vertragsverhandlungen zu führen und den
Kaufvertrag abzuschließen. Die
Gemeindevertretung erteilt eine Belastungsvollmacht zur Bestellung von
Grundpfandrechten vor Eigentumsumschreibung maximal in Höhe des Kaufpreises. |
Das Wohnrecht der Mieterin ist zu sichern.