Beschlussvorschlag: |
Die
Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt: Der am 05. Juli 2019 eingegangene
Wahleinspruch des Herrn Volkmar Seidel bezüglich der Beschlüsse des
Wahlausschusses vom 27.06.2019 wird zurückgewiesen. Die
Feststellungsbeschlüsse des Wahlausschusses der Gemeinde Hoppegarten vom 27.
Juni 2019 (Ziffern 1, 2 und 4) werden bestätigt. Gegen diese Entscheidung kann
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder,
Logenstraße 13 in 15230 Frankfurt/Oder, schriftlich, in elektronischer Form
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts
erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den
Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen
bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben werden. Falls die Klage schriftlich oder
zur Niederschrift erhoben wird, sollen der Klage nebst Anlagen so viele
Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung
erhalten können. Falls die Klage in elektronischer
Form erhoben wird, sind die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Sie ist
bei der elektronischen Poststelle des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Oder über
die auf der Internetseite www.erv.brandenburg.de bezeichneten
Kommunikationswege einzureichen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sowie die
weiteren technischen Anforderungen sind unter der vorgenannten Internetseite
abrufbar. |