Beschlussvorschlag: |
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Es wird
beantragt, in der Haushaltssatzung der Gemeinde Hoppegarten für das
Haushaltsjahr 2020
„§5 Abs.3
Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird
auf 20.000 € festgesetzt.“
wie folgt
zu ändern:
Die
Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird
auf 10.000 € festgesetzt.