Beschluss: ablehnend beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beantragt, in der Haushaltssatzung der Gemeinde Hoppegarten für das Haushaltsjahr 2020

„§5 Abs.3 Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 20.000 € festgesetzt.“

 

wie folgt zu ändern:

Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 10.000 € festgesetzt.