Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Entschädigungssatzung Feuerwehr nach folgenden Maßgaben zu überarbeiten:

 

·        Die Gemeinde Hoppegarten zahlt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von

200 € an alle derzeit 94 Kammeraden/innen der freiwilligen Feuerwehr Hoppegarten ab dem 16. Lebensjahr, pro Mitglied, einmal im Jahr.

·        An alle die, die mindestens zu 40 h im Jahr an Einsätzen, Schulungen und sonstigen ehrenamtliche Aufwendungen aktiv teilgenommen haben.

·        Diese Aufwandsentschädigung wird dann immer zum Jahresende im Dezember fällig.

·        Die Aufwandsentschädigung für Funktionsträger ist anlehnend, nach dem „Aufwandentschädigungsmodell“ der Nachbargemeinde Neuenhagen anzupassen. (siehe Anlage 1)

Die Aufgabenbereiche der Funktionsträger der örtlichen Wehren, der Gemeinde Hoppegarten, bleiben dabei unberührt. Die Gemeinde Neuenhagen setzt andere Schwerpunkte. Funktionsträger in Doppelfunktionen bekommen immer nur die höher gestellte Entschädigung, werden also nicht doppelt vergütet.

·        Zu beachten sind diese Aufwendungen ab dem Jahr 2020.

·        Die Einsatzpauschale bleibt unverändert bestehen.

·        Im Haushalt 2020 sind zusätzliche 40.000 Euro für die Entschädigungen einzustellen.