Beschlussvorschlag: |
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Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Entschädigungssatzung Feuerwehr nach
folgenden Maßgaben zu überarbeiten:
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Die Gemeinde
Hoppegarten zahlt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von
200 € an alle derzeit 94
Kammeraden/innen der freiwilligen Feuerwehr Hoppegarten ab dem 16. Lebensjahr, pro
Mitglied, einmal im Jahr.
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An alle die, die
mindestens zu 40 h im Jahr an Einsätzen, Schulungen und sonstigen ehrenamtliche
Aufwendungen aktiv teilgenommen haben.
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Diese
Aufwandsentschädigung wird dann immer zum Jahresende im Dezember fällig.
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Die
Aufwandsentschädigung für Funktionsträger ist anlehnend, nach dem
„Aufwandentschädigungsmodell“ der Nachbargemeinde Neuenhagen anzupassen. (siehe
Anlage 1)
Die Aufgabenbereiche
der Funktionsträger der örtlichen Wehren, der Gemeinde Hoppegarten, bleiben
dabei unberührt. Die Gemeinde Neuenhagen setzt andere Schwerpunkte.
Funktionsträger in Doppelfunktionen bekommen immer nur die höher gestellte
Entschädigung, werden also nicht doppelt vergütet.
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Zu beachten sind diese
Aufwendungen ab dem Jahr 2020.
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Die Einsatzpauschale
bleibt unverändert bestehen.
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Im Haushalt 2020 sind
zusätzliche 40.000 Euro für die Entschädigungen einzustellen.