Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss stellt gemäß § 79 Abs. 1 BbgKVerf fest, dass das Grundstück in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 3, Flurstück 789 für die Erfüllung gemeindlicher Aufgaben in absehbarer Zeit nicht notwendig ist.

 

Der Hauptausschuss beschließt den Verkauf des Flurstückes 789 der Flur 3 für den vom NABU angebotenen Kaufpreis an die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe, unter der Voraussetzung, dass diese eine Teilfläche von ca. 2.000 m² aus den Flurstücken 186, 187 und 188 in der Flur 4, Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten an die Gemeinde Hoppegarten unentgeltlich überträgt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Vertragsverhandlungen zu führen und zum Abschluss zu bringen.

Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung (bis auf Vermessungskosten) trägt der Käufer.