Beschlussvorschlag: |
Der
Hauptausschuss stellt gemäß § 79 Abs. 1 BbgKVerf fest, dass das Grundstück in
der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 3, Flurstück 789 für die Erfüllung
gemeindlicher Aufgaben in absehbarer Zeit nicht notwendig ist. Der
Hauptausschuss beschließt den Verkauf des Flurstückes 789 der Flur 3 für den
vom NABU angebotenen Kaufpreis an die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe,
unter der Voraussetzung, dass diese eine Teilfläche von ca. 2.000 m² aus den
Flurstücken 186, 187 und 188 in der Flur 4, Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten an
die Gemeinde Hoppegarten unentgeltlich überträgt. Die
Verwaltung wird beauftragt, Vertragsverhandlungen zu führen und zum Abschluss
zu bringen. Die Kosten
des Vertrages und seiner Durchführung (bis auf Vermessungskosten) trägt der
Käufer. |