Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt die Erteilung der Zustimmung zum Verkauf des Erbbaurechtes am Grundstück in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 3, Flurstück 1200.

Voraussetzung ist, dass alle Rechte und Pflichten (mit Weitergabeverpflichtung) aus dem Erbbaurechtsvertrag vom 01.03./18.07.2007 vom Käufer übernommen werden.

Die Verwaltung wird bei Vorliegen eines notariellen Vertrages ermächtigt, diesen zu genehmigen, wenn die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt werden.