Beschlussvorschlag: |
Der Hauptausschuss
beschließt die Erteilung der Zustimmung zum Verkauf des Erbbaurechtes am
Grundstück in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 3, Flurstück 1200. Voraussetzung
ist, dass alle Rechte und Pflichten (mit Weitergabeverpflichtung) aus dem
Erbbaurechtsvertrag vom 01.03./18.07.2007 vom Käufer übernommen werden. Die
Verwaltung wird bei Vorliegen eines notariellen Vertrages ermächtigt, diesen
zu genehmigen, wenn die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt werden. |