Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt

 

  1. die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Einwendungen und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans „Feuerwehrstandort Siedlungserweiterung Hönow“ gemäß den beigefügten Unterlagen (Anlage 01 & 02) abzuwägen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger und Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

  1. gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan “Feuerwehrstandort Siedlungserweiterung Hönow” bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 03) und den textlichen Festsetzungen als Satzung. Die Begründung (Anlage 04) wird gebilligt.