Beschlussvorschlag: |
Die
Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt |
- die während der Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange entsprechend § 3 Abs. 2
BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Einwendungen und Anregungen zum
Entwurf des Bebauungsplans „Feuerwehrstandort Siedlungserweiterung Hönow“ gemäß
den beigefügten Unterlagen (Anlage 01 & 02) abzuwägen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Bürger und Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und
Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan “Feuerwehrstandort
Siedlungserweiterung Hönow” bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 03)
und den textlichen Festsetzungen als Satzung. Die Begründung (Anlage 04)
wird gebilligt.