Beschlussvorschlag: |
- Aufgrund
der
Allgemeinverfügung des Landrates über das Verbot des Betriebs von
Kindertageseinrichtungen (in der jeweils gültigen Fassung) werden die
Kostenbeiträge für die Kindertagesbetreuung und die Essengeldpauschale,
gem. der Kostenbeitragssatzung der Gemeinde Hoppegarten für die
Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen vom 27.08.2019, für alle
Betreuungsverträge vollständig beitragsfrei gestellt.
2. Die Beitragsbefreiung der Kostenbeiträge und der Essengeldpauschale erfolgt für die Betreuungsmonate April und Mai 2020 für alle Betreuungsverträge.
3. Ab dem Monat Juni 2020 erfolgt die Beitragsbefreiung der Kostenbeiträge und der Essengeldpauschale nur für die Eltern mit Betreuungsvertrag, die keine Notbetreuung in einer kommunalen Kindertagesstätte ab dem 01.06.2020 in Anspruch nehmen. Mit Inanspruchnahme der Notbetreuung sind der vertraglich geschuldete Kitabeitrag und die Essengeldpauschale zu bezahlen.