Beschlussvorschlag: |
Die
Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt 1.) die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Bildungs- und Sportstandort am S- Bahnhof Hoppegarten“ gemäß § 2 BauGB für die
Nutzungszwecke Gemeinbedarf sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
als öffentliche Stellplätze (Park&Ride und Bike&Ride) mit einem
Anteil von 20% der Gesamtfläche, für die Grundstücke in der Gemarkung
Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 5, Flurstücke 176, 178 sowie eine Teilfläche des
Flurstückes 379 und der Flur 7, Flurstücke 1810, 1811, 1812 und 1813
innerhalb des in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereiches und 2.) den Aufstellungsbeschluss für die 9.
Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hoppegarten – Darstellung
einer Gemeinbedarfsfläche - für die Grundstücke in der Gemarkung
Dahlwitz-Hoppegarten, Flurstücke 1810, 1811, 1812 und einer Teilfläche von
1813. |