Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt

 

1.)  die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bildungs- und Sportstandort am S- Bahnhof Hoppegarten“ gemäß § 2 BauGB für die Nutzungszwecke Gemeinbedarf sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung als öffentliche Stellplätze (Park&Ride und Bike&Ride) mit einem Anteil von 20% der Gesamtfläche, für die Grundstücke in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 5, Flurstücke 176, 178 sowie eine Teilfläche des Flurstückes 379 und der Flur 7, Flurstücke 1810, 1811, 1812 und 1813 innerhalb des in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereiches

 

und

 

2.)  den Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hoppegarten – Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche - für die Grundstücke in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flurstücke 1810, 1811, 1812 und einer Teilfläche von 1813.