Beschlussvorschlag:

 

 

Die Drucksachen DS 287/2017/14-19 (Entbehrlichkeit eines Grundstückes gemäß § 79 Abs. 1 BbgKVerf, beschlossen am 09.10.2017) sowie

 

die DS 372/2018/14-19 (Verkauf des Grundstückes in der Gemarkung Hönow, Flur 2, Flurstücke 1557, 1558, beschlossen am 28.01.2019 in nichtöffentlicher Sitzung)

 

werden aufgehoben.

Die dem Käufer bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten des Vertrages werden von der Gemeinde Hoppegarten übernommen.