TOP Ö 9.3: Aufhebung DS 287/17 "Entbehrlichkeit eines Grundstückes in der Gemarkung Hönow, Flur 2, Flurstücke 1557 und 1558" und DS 372/18 "Verkauf des Grundstückes in der Gemarkung Hönow, Flur 2, Flurstücke 1557,1558"
Die
Drucksachen DS 287/2017/14-19 (Entbehrlichkeit eines Grundstückes gemäß §
79 Abs. 1 BbgKVerf, beschlossen am 09.10.2017) sowie
dieDS
372/2018/14-19 (Verkauf des Grundstückes in der Gemarkung Hönow, Flur 2,
Flurstücke 1557, 1558, beschlossen am 28.01.2019 in nichtöffentlicher
Sitzung)
werden
aufgehoben.
Die
dem Käufer bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten des Vertrages werden
von der Gemeinde Hoppegarten übernommen.