Beschluss: ablehnend beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten stellt gemäß § 79 Abs. 1 BbgKVerf fest, dass das Grundstück in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 3, Flurstück 1163 (681 m²) für die Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht notwendig ist.

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf des Grundstücks an die derzeitigen Erbbauberechtigten zum noch zu ermittelnden aktuellen Ankaufswert. Die Kosten für das Gutachten sowie des Kaufvertrages und seiner Durchführung sind durch die Antragsteller zu tragen.

 

Die Gemeindevertretung erteilt eine Belastungsvollmacht zur Bestellung von Grundpfandrechten vor Eigentumsumschreibung in max. Höhe des Kaufpreises.