Beschlussvorschlag: |
Die
Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Erteilung der Zustimmung zum
Verkauf des Erbbaurechtes am Grundstück in der Gemarkung
Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 3, Flurstück 1188. Voraussetzung
ist, dass alle Rechte und Pflichten (mit Weitergabeverpflichtung) aus dem
Erbbaurechtsvertrag vom 25.09.2007 vom Käufer übernommen werden. Die
Verwaltung wird bei Vorliegen eines notariellen Vertrages ermächtigt, diesen
zu genehmigen, wenn die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt werden. |