Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Erteilung der Zustimmung zum Verkauf des Erbbaurechtes am Grundstück in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 3, Flurstück 1188.

Voraussetzung ist, dass alle Rechte und Pflichten (mit Weitergabeverpflichtung) aus dem Erbbaurechtsvertrag vom 25.09.2007 vom Käufer übernommen werden. Die Verwaltung wird bei Vorliegen eines notariellen Vertrages ermächtigt, diesen zu genehmigen, wenn die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt werden.