Beschlussvorschlag: |
1.) Die Gemeindevertretung beschließt die
Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans „Obere Bergstraße“. 2.) Die Gemeindevertretung billigt den
Entwurf bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung der 6. Änderung
des Bebauungsplans „Obere Bergstraße“. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB sowie die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. |