Beschlussvorschlag:

 

1.)  Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans „Obere Bergstraße“.

 

2.)  Die Gemeindevertretung billigt den Entwurf bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung der 6. Änderung des Bebauungsplans „Obere Bergstraße“. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.