Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt

 

1.)  die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Errichtung des „Data Center Heidemühle“ gemäß § 12 BauGB für den Nutzungszweck eines Rechenzentrums sowie für Waldflächen der Grundstücke in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 3, Flurstücke 799/1, 1535, 1473 sowie 796 innerhalb des in der Anlage 01 dargestellten Geltungsbereichs.

 

2.)  den Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hoppegarten – Darstellung einer Gewerbefläche nach § 8 BauNVO – für die Grundstücke in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 3, Flurstücke 799/1 und 1535.