Beschlussvorschlag: |
Die
Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt 1.) die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans für die Errichtung des „Data Center Heidemühle“ gemäß § 12
BauGB für den Nutzungszweck eines Rechenzentrums sowie für Waldflächen der
Grundstücke in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 3, Flurstücke 799/1,
1535, 1473 sowie 796 innerhalb des in der Anlage 01 dargestellten
Geltungsbereichs. 2.) den Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Hoppegarten – Darstellung einer
Gewerbefläche nach § 8 BauNVO – für die Grundstücke in der Gemarkung
Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 3, Flurstücke 799/1 und 1535. |