Beschlussvorschlag: |
Die Gemeindevertretung Hoppegarten stellt
gemäß § 79 Abs. 1 BbgKVerf fest, dass das Grundstück in der Gemarkung Hönow,
Flur 3, Flurstück 222 für die Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit
nicht notwendig ist. Die Gemeindevertretung Hoppegarten
beschließt den Verkauf des Grundstückes zum noch zu ermittelnden aktuellen
Verkehrswert zuzüglich 20% an die Antragsteller. Die Kosten des Vertrages und
seiner Durchführung, einschließlich der Kosten des Verkehrswertgutachtens
tragen die Käufer. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Vertragsverhandlungen zu führen und den Kaufvertrag abzuschließen. Die
Gemeindevertretung erteilt eine Belastungsvollmacht zur Bestellung von
Grundpfandrechten vor Eigentumsumschreibung maximal in Höhe des Kaufpreises. |