Beschlussvorschlag: |
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Der Bürgermeister wird beauftragt, die Kosten für den vollständigen
Erwerb des KWO-Geländes realistisch auf Grundlage des zu erwartenden
Kaufpreises, welcher sich aus dem aktuellen Verhandlungsstand ergibt, zu
veranschlagen und die fehlenden Mittel über eine Nachtragshaushaltssatzung 2020
zu sichern.
Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung ist den Mitgliedern der
Gemeindevertretung bis Ende Oktober 2020 vorzulegen.