Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Kosten für den vollständigen Erwerb des KWO-Geländes realistisch auf Grundlage des zu erwartenden Kaufpreises, welcher sich aus dem aktuellen Verhandlungsstand ergibt, zu veranschlagen und die fehlenden Mittel über eine Nachtragshaushaltssatzung 2020 zu sichern.

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung ist den Mitgliedern der Gemeindevertretung bis Ende Oktober 2020 vorzulegen.