Beschlussvorschlag: |
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Die Gemeindevertretung Hoppegarten
beschließt in der Hauptsatzung „§ 5
Zuständigkeiten des Hauptausschusses und
des Bürgermeisters“ alle Nettoangaben in Brutto zu verändern. Gleichfalls
beschließt die Gemeindevertretung im §5 Absatz 1 Punkt 2 2. „Vergaben von
Lieferungen und Leistungen nach VOB und Abschluss von Verträgen mit einer
Auftragssumme in Höhe von 75.000 € bis 150.000 € netto“, die maximale
Auftragssumme auf 100.000.- € brutto zu ändern.