Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplans „Dorf Dahlwitz“ gem. § 14 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird mit der Bekanntmachung der Veränderungssperre beauftragt.