Beschlussvorschlag: |
Die
Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Veränderungssperre für einen
Teilbereich des Bebauungsplans „Dorf Dahlwitz“ gem. § 14 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird mit der Bekanntmachung der Veränderungssperre beauftragt.
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