Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag: 

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt:

a)   auf die Zahlung der Kostenbeiträge für die Kindertagesbetreuung inkl.

Essengeldpauschale für die Monate Dezember 2021, Januar 2022, Februar 2022 und März 2022, gem. der Kostenbeitragssatzung der Gemeinde Hoppegarten für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen vom 27.08.2019, für die

Betreuungsverträge zu verzichten, die eine Kinderbetreuung für den jeweiligen

Monat gar nicht in Anspruch genommen haben, 

b)   auf die Hälfte der Zahlung des monatlichen Kostenbeitrags für die

Kindertagesbetreuung inkl. Essengeldpauschale für die Monate Januar 2022,

Februar 2022 und März 2022, gem. der Kostenbeitragssatzung der Gemeinde

Hoppegarten für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen vom

27.08.2019, für die Betreuungsverträge zu verzichten, die eine Kinderbetreuung für den jeweiligen Monat bis zu 50% in Anspruch genommen haben,

dass der Beschluss auf Verzicht auf Zahlung der Elternbeiträge nach a) und b) für die kommunalen Kitas und die Kitas des Trägers der Kinderland Krümelbude gelten soll. Dem Träger Kinderland Krümelbude gGmbH ist dafür ein Zuschuss auf Antrag zu gewähren. Der Zuschuss unterliegt der Verwendungsnachweisprüfung für die Jahre 2021 und 2022. Nichtverbrauchte Mittel sind zurückzuzahlen