Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hoppegarten
beschließt:
a)
auf die
Zahlung der Kostenbeiträge für die Kindertagesbetreuung inkl.
Essengeldpauschale für die Monate Dezember
2021, Januar 2022, Februar 2022 und März 2022, gem. der Kostenbeitragssatzung
der Gemeinde Hoppegarten für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen
vom 27.08.2019, für die
Betreuungsverträge zu verzichten, die eine
Kinderbetreuung für den jeweiligen
Monat gar nicht in Anspruch genommen
haben,
b)
auf die
Hälfte der Zahlung des monatlichen Kostenbeitrags für die
Kindertagesbetreuung inkl.
Essengeldpauschale für die Monate Januar 2022,
Februar 2022 und März 2022, gem. der
Kostenbeitragssatzung der Gemeinde
Hoppegarten für die Inanspruchnahme von
Kinderbetreuungsleistungen vom
27.08.2019, für die Betreuungsverträge zu
verzichten, die eine Kinderbetreuung für den jeweiligen Monat bis zu 50% in
Anspruch genommen haben,
dass der Beschluss auf Verzicht auf Zahlung der Elternbeiträge nach a)
und b) für die kommunalen Kitas und die Kitas des Trägers der Kinderland
Krümelbude gelten soll. Dem Träger Kinderland Krümelbude gGmbH ist dafür ein
Zuschuss auf Antrag zu gewähren. Der Zuschuss unterliegt der
Verwendungsnachweisprüfung für die Jahre 2021 und 2022. Nichtverbrauchte Mittel
sind zurückzuzahlen