Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Neubauernweg“ für die Flurstücke 1051 und 83 der Flur 6 der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten. Die Kosten des Verfahrens übernimmt der Vorhabenträger.
  2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und der Behörden und Träger sonstiger Belange gem. § 4 Abs. 1 für den Vorentwurf des Bebauungsplans „Neubauernweg“ ist durchzuführen.
  3. Im Rahmen des Verfahrens ist die Zuwegung zu den Grundstücken, Flur 6, Flurstücken 1080 und 1082 zu sichern.