Die Gemeindevertretung Hoppegarten
beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Neubauernweg“ für die
Flurstücke 1051 und 83 der Flur 6 der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten.
Die Kosten des Verfahrens übernimmt der Vorhabenträger.
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und der Behörden und Träger sonstiger
Belange gem. § 4 Abs. 1 für den Vorentwurf des Bebauungsplans
„Neubauernweg“ ist durchzuführen.
Im Rahmen des Verfahrens ist die
Zuwegung zu den Grundstücken, Flur 6, Flurstücken 1080 und 1082 zu
sichern.