Beschlussvorschlag: |
Der
Hauptausschuss der Gemeinde Hoppegarten stellt gemäß §79 Abs.1 BbgKverf fest,
dass eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 90 m² des Grundstückes in
der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 6, Flurstück 119, welche dem Flurstück
118 vorgelagert ist, für die Erfüllung gemeindlicher Aufgaben in absehbarer
Zeit nicht benötigt wird. Der
Hauptausschuss beschließt den Verkauf dieser Teilfläche an den Antragsteller
zum aktuellen Bodenrichtwert. Die Kosten
des Vertrages und seiner Durchführung, einschließlich der Kosten für die
Teilungsvermessung trägt der Käufer. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Vertragsverhandlung zu führen und den
Kaufvertrag abzuschließen. |