Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Hoppegarten stellt gemäß §79 Abs.1 BbgKverf fest, dass eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 90 m² des Grundstückes in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 6, Flurstück 119, welche dem Flurstück 118 vorgelagert ist, für die Erfüllung gemeindlicher Aufgaben in absehbarer Zeit nicht benötigt wird.

Der Hauptausschuss beschließt den Verkauf dieser Teilfläche an den Antragsteller zum aktuellen Bodenrichtwert.

Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung, einschließlich der Kosten für die Teilungsvermessung trägt der Käufer.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vertragsverhandlung zu führen und den Kaufvertrag abzuschließen.