Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt den Entwurf der Straßenreinigungssatzung mit folgender Änderung:

 

Die in § 4 geregelten Reinigungsklassen so ändern, dass die Geh- und Radwegreinigung in der RK 2 durch die Gemeinde erfolgt. Dies bedeutet gleichzeitig den Wegfall der neu eingefügten RK 4, da die RK 2 und die RK 4 nach der Übertragung der Geh- und Radwegreinigung auf die Gemeinde deckungsgleich sind. Die Straßen der RK 4 werden dann in die angepasste RK 2 aufgenommen.