Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt:

 

1.)  Die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Bildungs- und Sportstandort am S-Bahnhof Hoppegarten“ um die Flurstücke 545, 1393, 1194, 519/2, 175/3, 820, 1394 sowie 1638 der Flur 7, Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten und der Flurstücke 388, 389, 607, 457, 355, 458, 358, 437, 605, 669, 670, 650, 164, 165, 422, 167/4, 168 sowie 167/5 der Flur 5, Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten.

 

 

2.)  Die Verwaltung wird damit beauftragt, das Leistungsverzeichnis für die Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs um die in Anlage 1 enthaltenen Priorisierungen zu ergänzen. Der Gemeindevertretung wird das Ergebnis der o.g. Ausschreibung zur Entscheidung vorgelegt.