Beschlussvorschlag: |
Die
Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt: |
1.) Die Erweiterung des Geltungsbereichs des
Bebauungsplans „Bildungs- und Sportstandort am S-Bahnhof Hoppegarten“ um die
Flurstücke 545, 1393, 1194, 519/2, 175/3, 820, 1394 sowie 1638 der Flur 7,
Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten und der Flurstücke 388, 389, 607, 457, 355, 458,
358, 437, 605, 669, 670, 650, 164, 165, 422, 167/4, 168 sowie 167/5 der
Flur 5, Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten.
2.) Die Verwaltung wird damit beauftragt, das
Leistungsverzeichnis für die Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs um
die in Anlage 1 enthaltenen Priorisierungen zu ergänzen. Der Gemeindevertretung
wird das Ergebnis der o.g. Ausschreibung zur Entscheidung vorgelegt.