Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt den städtebaulichen Entwurf des „Datacenters Heidemühle“.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfs das Bebauungsplanverfahren fortzuführen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (Vorentwurf) durchzuführen.