Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag: (Lt. Antrag des Einreichers)

 

1.    Die Gemeindevertretung Hoppegarten beauftragt den Bürgermeister, bis Ende des Jahres 2022 ein Angebot zu entwickeln, um Einwohnern und Einwohnerinnen der Gemeinde zu ermöglichen, ab Beginn des Jahres 2023 für neugeborene Kinder der Gemeinde einen (Geburts)Baum durch die Gemeinde im Gemeindegebiet anpflanzen zu lassen. Die Kosten für Baum, Anpflanzung sowie Anwachs- und Gießpflege und weitere Pflegemaßnahmen trägt die Gemeinde.

Der Baum ist auf Wunsch der Eltern mit einem Schild, auf welchem der Name des Kindes und das Geburtsdatum festgehalten sein dürfen, zu kennzeichnen. Die Kosten für die Anfertigung und

Anbringung/Aufstellung trägt die Gemeinde.

 

2.    Darüber hinaus ist ein Angebot zu entwickeln, welches allen Einwohnern und Einwohnerinnen der Gemeinde ermöglicht, einen Baum zu spenden. Die Koste für den Baum und die Anpflanzung tragen die Spender, die Anwachs- und Gießpflege und weitere Pflegemaßnahmen erfolgen durch die Gemeinde.

Der Baum ist auf Wunsch der Spender mit einem Schild, auf welchem der Name des Spenders (gespendet durch ) bzw. der Person, zu deren Gunsten gespendet wurde (gespendet für …), sowie das Pflanzjahr festgehalten sein dürfen, zu kennzeichnen. Die Kosten für die Anfertigung und Anbringung/Aufstellung trägt die Gemeinde.

 

3.    Ebenso ist ein Angebot für die Übernahme einer Pflegepatenschaft über einen bereits gepflanzten Baum zu entwickeln. Hierbei übernehmen die Paten vorrangig die Gießpflege der Bäume.

 

Für die Varianten 1 und 2 sind Listen über mögliche Standorte in den einzelnen Orts- und Gemeindeteilen und zulässige Gattungen der zu pflanzenden Bäume, sofern sich diese nicht aus der Baumschutzsatzung ergeben, vorzubereiten und regelmäßig fortzuschreiben. 

Für eine Baumpflegepatenschaft geeignete Bäume in der Gemeinde sind gleichfalls in einer Übersicht zusammenzustellen.