Beschlussvorschlag: (Lt. Antrag des Einreichers) |
|
1.
Die
Gemeindevertretung Hoppegarten beauftragt den Bürgermeister, bis Ende des
Jahres 2022 ein Angebot zu entwickeln, um Einwohnern und Einwohnerinnen der
Gemeinde zu ermöglichen, ab Beginn des Jahres 2023 für neugeborene Kinder der
Gemeinde einen (Geburts)Baum durch die Gemeinde im Gemeindegebiet anpflanzen zu
lassen. Die Kosten für Baum, Anpflanzung sowie Anwachs- und Gießpflege und
weitere Pflegemaßnahmen trägt die Gemeinde.
Der
Baum ist auf Wunsch der Eltern mit einem Schild, auf welchem der Name des Kindes
und das Geburtsdatum festgehalten sein dürfen, zu kennzeichnen. Die Kosten für
die Anfertigung und
Anbringung/Aufstellung
trägt die Gemeinde.
2.
Darüber
hinaus ist ein Angebot zu entwickeln, welches allen Einwohnern und
Einwohnerinnen der Gemeinde ermöglicht, einen Baum zu spenden. Die Koste für
den Baum und die Anpflanzung tragen die Spender, die Anwachs- und Gießpflege
und weitere Pflegemaßnahmen erfolgen durch die Gemeinde.
Der
Baum ist auf Wunsch der Spender mit einem Schild, auf welchem der Name des
Spenders (gespendet
durch …) bzw. der Person,
zu deren Gunsten gespendet wurde (gespendet für …), sowie das
Pflanzjahr festgehalten sein dürfen, zu kennzeichnen. Die Kosten für die
Anfertigung und Anbringung/Aufstellung trägt die Gemeinde.
3.
Ebenso
ist ein Angebot für die Übernahme einer Pflegepatenschaft über einen bereits
gepflanzten Baum zu entwickeln. Hierbei übernehmen die Paten vorrangig die
Gießpflege der Bäume.
Für
die Varianten 1 und 2 sind Listen über mögliche Standorte in den einzelnen
Orts- und Gemeindeteilen und zulässige Gattungen der zu pflanzenden Bäume,
sofern sich diese nicht aus der Baumschutzsatzung ergeben, vorzubereiten und
regelmäßig fortzuschreiben.
Für
eine Baumpflegepatenschaft geeignete Bäume in der Gemeinde sind gleichfalls in
einer Übersicht zusammenzustellen.