Beschlussvorschlag: (Lt. Antrag des Einreichers)

 

 

Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister mit der Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Ausschreibung kommunaler Dachflächen für die Installation von Photovoltaikanlagen. 

Die Ergebnisse der Prüfung sind spätestens 6 Monate nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorzulegen.

Die Gemeindevertretung wird dann beraten und entscheiden, ob sie diese

Dachflächen der gemeindeeigenen Bestandsgebäude eigenständig mit solchen Anlagen erschließt oder andernfalls diese Flächen Dritten bereitstellt.