Beschlussvorschlag: (Lt. Antrag des Einreichers) |
|
Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister mit der Prüfung der
rechtlichen Voraussetzungen für eine Ausschreibung kommunaler Dachflächen für
die Installation von Photovoltaikanlagen.
Die Ergebnisse der Prüfung sind spätestens 6 Monate nach
Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorzulegen.
Die Gemeindevertretung wird dann beraten und
entscheiden, ob sie diese
Dachflächen der gemeindeeigenen Bestandsgebäude eigenständig mit
solchen Anlagen erschließt oder andernfalls diese Flächen Dritten bereitstellt.