Der Bürgermeister wird beauftragt, den aktuellen Zustand der
Straßenbeleuchtung darzustellen und Möglichkeiten für einen zukünftigen
energieeffizienteren Einsatz der Beleuchtung aufzuführen. Hierzu ist
mindestens auf die nachfolgenden Aspekte einzugehen: •
Einsatz
sparsamerer Leuchtmittel, •
stärkere
Dimmung in den Nachstunden, •
Anpassung
der Straßenbeleuchtung auf die natürlichen Lichtverhältnisse durch •
flächendeckenden Einsatz von Lichtsensoren, •
Anpassung
der Straßenbeleuchtung in den Anwohnerstraßen auf die tatsächliche •
Nutzung
des Straßenzuges durch flächendeckenden Einsatz von Bewegungssenso- •
ren
(Straßenbeleuchtung geht nur bei tatsächlicher Nutzung des Straßenzuges an •
und im
Nachgang wieder aus). Die Ergebnisse der Prüfung sind spätestens 6 Monate nach
Beschlussfassung der Gemeinde- vertretung vorzulegen. Ein Zwischenberricht wird nach 3 Monaten
vorgelegt. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln ist
darzustellen.
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