Beschlussvorschlag: |
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Der Bürgermeister wird beauftragt, bei sämtlichen relevanten
gemeindlichen Baumaßnahmen (insbesondere Neubau und Sanierung; Hochbau und
Tiefbau) eine dem Projekt angemessene, ausreichende vorbereitende
Leitungsinfrastruktur für zukünftig benötigte Leitungen vorzusehen und
einzubauen. Vorbereitende Leitungsinfrastruktur ist die Gesamtheit aller
Leitungsführungen zur zukünftigen Aufnahme von elektro- und datentechnischen
Verbindungen für Telekommunikation, Versorgungs- und Datenleitungen für
Ladestationen, Energie- und Datenleitungen von Photovoltaikanlagen,
allgemeiner Elektroenergieversorgung sowie gegebenenfalls auch Leitungen für
sonstige Medien in Bauwerken (insbesondere Leerrohre, Leerkanäle etc.). Die zu schaffende Leitungsinfrastruktur gilt als „angemessen“, wenn
nach den gängigen Berechnungsverfahren mindestens alle wirtschaftlich
zumutbaren Maßnahmen ergriffen werden. Die Gemeindeverwaltung wird verpflichtet, die vorbereitende
Leitungsinfrastruktur geeignet zu dokumentieren, so dass über den gesamten
Lebenszyklus des jeweiligen Bauwerks diese auffindbar und nutzbar sind. Für
zukünftige Leitungsbedarfe werden insbesondere auch Bedarfe, die aufgrund des
Umbaus der Energieversorgung auf eine CO2-neutrale Versorgung oder des
Klimawandels entstehen können, wie beispielsweise Investitionen für
Kälteversorgung, und Bedarfe, die durch eine zunehmend von Daten abhängige
Gesellschaft entstehen, berücksichtigt |