Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, bei sämtlichen relevanten gemeindlichen Baumaßnahmen (insbesondere Neubau und Sanierung; Hochbau und Tiefbau) eine dem Projekt angemessene, ausreichende vorbereitende Leitungsinfrastruktur für zukünftig benötigte Leitungen vorzusehen und einzubauen.

Vorbereitende Leitungsinfrastruktur ist die Gesamtheit aller Leitungsführungen zur zukünftigen Aufnahme von elektro- und datentechnischen Verbindungen für Telekommunikation, Versorgungs- und Datenleitungen für Ladestationen, Energie- und Datenleitungen von Photovoltaikanlagen, allgemeiner Elektroenergieversorgung sowie gegebenenfalls auch Leitungen für sonstige Medien in Bauwerken (insbesondere Leerrohre, Leerkanäle etc.).

Die zu schaffende Leitungsinfrastruktur gilt als „angemessen“, wenn nach den gängigen Berechnungsverfahren mindestens alle wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen ergriffen werden.

Die Gemeindeverwaltung wird verpflichtet, die vorbereitende Leitungsinfrastruktur geeignet zu dokumentieren, so dass über den gesamten Lebenszyklus des jeweiligen Bauwerks diese auffindbar und nutzbar sind. Für zukünftige Leitungsbedarfe werden insbesondere auch Bedarfe, die aufgrund des Umbaus der Energieversorgung auf eine CO2-neutrale Versorgung oder des Klimawandels entstehen können, wie beispielsweise Investitionen für Kälteversorgung, und Bedarfe, die durch eine zunehmend von Daten abhängige Gesellschaft entstehen, berücksichtigt