Die Gemeindevertretung Hoppegarten erklärt,
dass grundsätzlich nicht die Absicht besteht, Grünflächen und
landwirtschaftliche Nutzflächen im Gemeindegebiet in Wohnbaufläche und
gewerbliche Baufläche umzuwandeln. Die Ausweisung neuer Wohnbau- und Gewerbegebiete
sowie die Zustimmung zu entsprechenden B-Plänen sind allgemein nicht
beabsichtigt.
Notwendige und sinnvolle Ausnahmen von diesem Grundsatz werden aus der Gemeindevertretung heraus entwickelt.
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