Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Bürgermeister wird beauftragt ohne weiteren Verzug darzustellen wie er sicherstellt das spätestens zur nächsten regulären Ausschusswoche der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde für das Jahr 2023 vorliegt. Es sind Kosten darzustellen wie notfalls durch einen externen Dienstleister eine regelmäßige ordnungsgemäße Haushaltsführung gesichert werden kann. Es ist zu prüfen ob die Haushaltsführung der Gemeinde dauerhaft von externen Dienstleistern erbracht werden kann. Die Ergebnisse der Prüfung sind bis zum Quartalsende vorzulegen.