Beschlussvorschlag: |
Die
Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans
„Gewerbepark Hönow“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird begrenzt: Im
Norden und Osten: durch Grün- und Ackerflächen, im Süden: durch die Altlandsberger
Chaussee, im Westen: durch die Neue Mehrower Straße. Der Geltungsbereich
umfasst die Flurstücke 596, 2805, 2614, 2615, 2617 und 2618 der Flur 2 in der
Gemarkung Hönow (vgl. Anlage 1). |