Beschlussvorschlag:
(Lt. Antrag des Einreichers) |
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Der Bürgermeister wird beauftragt, die Ladesäuleninfrastruktur im
Zeitraum bis spätestens Ende 2024 auf 10 öffentliche nutzbare Ladesäulen sowie
10 kommunale Ladesäulen auf- und auszubauen bzw. den Auf- und Ausbau
entsprechend mit Partnern zu initiieren und umzusetzen. Fahrradladestationen
sind möglichst zu integrieren. Hierzu sind ohne Verzug Gespräche mit dem
Netzbetreiber und ggf. mit Energieanbietern zu führen.
Um den darüber hinaus zu erwartenden Anstieg der Elektromobilität und
dem Bedarf an dafür erforderlichen Infrastruktur zu begegnen, sollen zukünftig
Maßnahmen ergriffen werden, die einen angemessenen schrittweisen Ausbau der
Ladesäuleninfrastruktur hürdenlos unterstützen. Dies kann beispielsweise die
Verpflichtung zur Errichtung von Ladesäulen bei Wohnbauprojekten (x Ladesäulen
pro x Wohnungen bzw. im Gewerbebereich wie Supermarkt x Ladesäulen pro x
Parkplätze) sein, aber auch die bauliche Voranlage für Ladesäulen beim Bau
öffentlicher Parkplätze.
Beim Ausbau von Ladepunkten ist es notwendig, dass zeitnah ein
kombiniertes Ladenetz aus öffentlichen und nichtöffentlichen Punkten wie
beispielsweise auf Firmenparkplätzen entstehen. Dafür stimmt sich die
Verwaltung mit regionalen Betrieben, Dienstleistungs- und Gewerbeeinrichtungen
ab. Eine flächendeckende und in allen Gebieten niederschwellig nutzbare
Ladeinfrastruktur ist das Ziel dieser kommunalen Initiative.
Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln für die
Errichtung der Ladesäulen ist darzustellen.
Die Ergebnisse aller Prüfungen und der Gespräche sind spätestens 6 Monate nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorzulegen. Ebenso sind die Umsetzungsschritte darzulegen. Geeigneten Standorte für die Ladesäulen sind vorab zu ermitteln und in den Ortsbeiräten abzustimmen.