Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag: (Lt. Antrag des Einreichers)

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Ladesäuleninfrastruktur im Zeitraum bis spätestens Ende 2024 auf 10 öffentliche nutzbare Ladesäulen sowie 10 kommunale Ladesäulen auf- und auszubauen bzw. den Auf- und Ausbau entsprechend mit Partnern zu initiieren und umzusetzen. Fahrradladestationen sind möglichst zu integrieren. Hierzu sind ohne Verzug Gespräche mit dem Netzbetreiber und ggf. mit Energieanbietern zu führen. 

Um den darüber hinaus zu erwartenden Anstieg der Elektromobilität und dem Bedarf an dafür erforderlichen Infrastruktur zu begegnen, sollen zukünftig Maßnahmen ergriffen werden, die einen angemessenen schrittweisen Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur hürdenlos unterstützen. Dies kann beispielsweise die Verpflichtung zur Errichtung von Ladesäulen bei Wohnbauprojekten (x Ladesäulen pro x Wohnungen bzw. im Gewerbebereich wie Supermarkt x Ladesäulen pro x Parkplätze) sein, aber auch die bauliche Voranlage für Ladesäulen beim Bau öffentlicher Parkplätze.

Beim Ausbau von Ladepunkten ist es notwendig, dass zeitnah ein kombiniertes Ladenetz aus öffentlichen und nichtöffentlichen Punkten wie beispielsweise auf Firmenparkplätzen entstehen. Dafür stimmt sich die Verwaltung mit regionalen Betrieben, Dienstleistungs- und Gewerbeeinrichtungen ab. Eine flächendeckende und in allen Gebieten niederschwellig nutzbare Ladeinfrastruktur ist das Ziel dieser kommunalen Initiative.

Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln für die Errichtung der Ladesäulen ist darzustellen.

Die Ergebnisse aller Prüfungen und der Gespräche sind spätestens 6 Monate nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorzulegen. Ebenso sind die Umsetzungsschritte darzulegen. Geeigneten Standorte für die Ladesäulen sind vorab zu ermitteln und in den Ortsbeiräten abzustimmen.