Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans „Obere Bergstraße“ sowie die 12. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB. Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplans wird begrenzt: Im Norden durch die Carenaallee, im Westen durch den Neuen Hönower Weg, im Süden durch die Karl-Weiss-Straße sowie im Osten durch angrenzende Grünanlagen sowie das Wohngebiet Iffezheimer Ring. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 890, 889, 1199, 1201, 94/7, 96/4 und 98/1.