Beschlussvorschlag: |
Die
Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Aufstellung der 6. Änderung des
Bebauungsplans „Obere Bergstraße“ sowie die 12. Änderung des
Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB. Der Geltungsbereich
der 6. Änderung des Bebauungsplans wird begrenzt: Im Norden durch die
Carenaallee, im Westen durch den Neuen Hönower Weg, im Süden durch die
Karl-Weiss-Straße sowie im Osten durch angrenzende Grünanlagen sowie das
Wohngebiet Iffezheimer Ring. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 890,
889, 1199, 1201, 94/7, 96/4 und 98/1. |