Beschlussvorschlag: (lt. Einreicher)

 

Der Bürgermeister /die Gemeindeverwaltung werden beauftragt zu prüfen, ob der vorhandene Fahrweg für mehrspurige Fahrzeuge auf fremden Grund und Boden, von den Flurstücken 397; 405; 413/1; 430; 437/1; 438; 439; 440 und 978 in der Flur 1 auf das gemeindeeigene Flurstück 848 nördlich, zum bereits darauf verlaufenden Radweg ZRI , verlegt werden kann.

Diese nördlich an den asphaltierten Radweg ZRI angrenzende Fläche, wird zurzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt.

Aufgrund der Länge des Fahrweges sollten für eventuellen Begegnungsverkehr zwei Ausweichstellen eingerichtet werden.