Beschlussvorschlag:
(lt. Einreicher) |
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Der Bürgermeister /die Gemeindeverwaltung werden beauftragt zu
prüfen, ob der vorhandene Fahrweg für mehrspurige Fahrzeuge auf fremden Grund
und Boden, von den Flurstücken 397; 405; 413/1; 430; 437/1; 438; 439; 440 und
978 in der Flur 1 auf das gemeindeeigene Flurstück 848 nördlich, zum bereits
darauf verlaufenden Radweg ZRI , verlegt werden kann. Diese nördlich an den asphaltierten Radweg ZRI angrenzende Fläche,
wird zurzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Aufgrund der Länge des Fahrweges sollten für eventuellen
Begegnungsverkehr zwei Ausweichstellen eingerichtet werden. |